Firmenwappen von Fair Partners (International) Ltd. Gibraltar

Home
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das
 Regionalschaufenster Infozentrale
 für Ihren Landkreis

Allgemeine Geschäftsbedingungen des www.Regionalschaufenster.info Systems

 

1. Für Nutzer gilt folgendes:

    a.) Für alle Programmteile gilt: Diese Seiten können Werbung enthalten

    b.) Für alle im www.Regionalschaufenster.info angegebenen Daten, Preise, Informationen etc. etc. gilt: Irrtum vorbehalten. Für falsch eingegebene Daten kann keinerlei Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

2. Für Anbieter im www.regionalschaufenster.info gilt:

Zwischen einem Auftraggeber und der Fair Partners (International) Limited, Gibraltar - nachfolgend Fair Partners” genannt - gelten die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.

  1. Gegenstand
    ist die Gestaltung und Veröffentlichung des vom Auftraggeber gewünschten Internet-Auftrittes im Rahmen des Regionalschaufenster.info Systems.
     
  2. Verantwortung.
     Fair Partners übernimmt lediglich die technische Betreuung für den Kunden und stellt die Plattform zur Verfügung. Für den Inhalt der veröffentlichten Internet-Daten ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
     
  3. Der Auftrag
    kommt mit der Annahme des Antrages zur Aufnahme in das Regionalschaufenster.info-System zustande, spätestens jedoch mit der Ausführung des Auftrages.
     
  4. Anträge auf Aufnahme
    in das Regionalschaufenster.info-System können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Das gilt insbesondere für rassistische oder sittlich anstössige Inhalte.
     
  5. Anträge auf Aufnahme
    ins Regionalschaufenster.info-System können online, per E-Mail oder schriftlich gestellt werden, müssen aber in jedem Fall noch per Fax oder per Post unterschrieben eingesandt werden.
     
  6. Die Laufzeit des Vertrages
    wird im schriftlichen Auftrag festgelegt. Sie verlängert sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum, wenn dem jeweiligen Vertragspartner nicht mindestens 7 Tage (bei Monatsverträgen), 6 Wochen (bei Halbjahres- Verträgen) oder 2 Monate (bei Jahresverträgen) vor Ablauf der Vertragslaufzeit der Vertrag aufgekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit reichen entweder der Poststempel oder das elektronische Datum beim E-Mail-Server aus.
     
  7. Die Laufzeit für Bannerwerbung
    und textliche Werbeeinträge beträgt mindestens einen Monat und sie verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht mindestens 7 Tage vor Monatsende die Kündigung beim jeweils anderen Partner vorliegt.
     
  8. Zahlungskonditionen und - fristen:
    Die Beträge sind im voraus - jedoch erst nach Einstellung der Daten ins Netz - fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen berechnet, die 3 % über den marktüblichen Zinssätzen der Banken liegen. Erforderliche Mahnungen müssen wir mit 5,-- Euro Aufwandsentschädigung berechnen.
     
  9. Preise:
    Siehe Preislisten für Privat- und Firmenkunden.
    Firmenkundenpreisliste           Privatkundenpreisliste
     
  10. Wenn einem Kunden ausnahmsweise Sonderkonditionen gewährt wurden, hat er darüber Stillschweigen zu bewahren. Kommen durch seine Indiskretion die von ihm zu zahlenden Preise an die Öffentlichkeit, soll Fair Partners berechtigt sein, die Differenz zum bei Vertragsabschlus gültigen, regulären Preislistenpreis nachzufordern.
     
  11. Haftung:
    Fair Partners übernimmt keinerlei Haftung für die dargestellten Angebote. Fehleingaben, die in der Verantwortung von Fair Partners oder seinen Mitarbeitern liegen, können jederzeit vom Auftraggeber sofort nach Kenntnisnahme gerügt werden. Fehler werden daraufhin von Fair Partners ohne Diskussion umgehend und kostenlos korrigiert.
     
  12. Gerichtsstand ist das für den Kundensitz zuständige Amtsgericht.
    • Allerdings verpflichtet sich Fair Partners hiermit unwiderruflich, alle Unstimmigkeiten so weit als irgendmöglich im gegenseitigen Einvernehmen zu bereinigen. Nur wenn am Ende der Diskussionen ein neutraler Schiedsmann die Schlichtung für gescheitert erklärt, soll die Gerichtsstandsregelung greifen.
       
  13. Unwirksamkeitsklausel.
    Sofern einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist/sind oder wird, ist nicht automatisch der ganze Vertrag unwirksam. An Stelle des unwirksamen Punktes soll eine Regelung Platz greifen, die dem ursprünglich gewollten Vertragsziel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gibraltar, den 31.07.2003

Copyright by Fair Partners (International) Ltd.

 

[Home]